|
Diskriminierungen und Übergriffe durch PolizistInnen |
|
|
|
|
Geschrieben von Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.
|
|
Freitag, 22. Juni 2007 |
|
Beleidigungen, Tritte, Schläge, unrechtmäßge Freiheitsberaubungen und schikanöse Kontrollen sind Erfahrungen, die viele Menschen in Deutschland im Kontakt mit der Polizei machen müssen. Vor allem Angehörige gesellschaftlicher Minderheiten - wie zum Beispiel Prostituierte, Obdachlose, Linke und vor allem Flüchtlinge und MigrantInnen - sind von Diskriminierungen und Übergriffen durch deutsche PolizistInnen betroffen. Spätestens seit dem "Hamburger Polizeiskandal" 1994 und den Dokumentationen von amnesty international und Aktion Courage kann die Problematik von der öffentlichkeit nicht mehr geleugnet werden. Nichts desto trotz werden Polizeiübergriffe - in den wenigen Fällen, in denen sie öffentlich thematisiert werden - von Polizei und Politik geleugnet oder verfälscht: Betroffenen und ZeugInnen wird unterstellt sie würden lügen, um die Polizei "in den Dreck zu ziehen"; die Schuld für den Übergriff wird bei den Opfern gesucht, die durch ihr Verhalten die übermäßige Gewalt nötig gemacht oder zu mindestens provoziert hätten. Wenn sich der Übergriff nicht leugnen oder umdeuten lässt, verfahren die Innenminister nach zwei Schemata: Entweder der Übergriff wird als Einzeltat und die TäterInnen als "schwarze Schafe" verharmlost und strukturelle Ursachen werden ausgeblendet oder die TäterInnen werden schlicht zu Opfern ihrer Arbeitsbedingungen umdefiniert - der Übergriff sei angesichts des Stresses und der Anfeindungen von PolizistInnen in "Problemkiezen" "verständlich". |
|
Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 20. März 2008 )
|
|
weiter …
|
|
|
Antidiskriminierungs- bzw. Allgemeines Gleichstellungsgesetz |
|
|
|
|
Geschrieben von Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.
|
|
Freitag, 22. Juni 2007 |
|
Seit Mitte August 2006 gilt auch in Deutschland ein Antidiskriminierungsgesetz (ADG). Mit jahrelanger Verspätung und nur auf Grund drohender Vertragsstrafen setzte der Gesetzgeber damit die entsprechenden Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Kommission zumindest teilweise in nationales Recht um. |
|
Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 3. Juli 2007 )
|
|
weiter …
|
|
|
Geschrieben von Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.
|
|
Freitag, 22. Juni 2007 |
|
Alle Menschen, die sich in Deutschland aufhalten möchten und keinen deutschen oder europäischen Pass besitzen, brauchen eine „Aufenthaltsgenehmigung“. Wer dieses Dokument nicht besitzt, hält sich in Deutschland illegal auf und ist gesetzlich verpflichtet, das Land zu verlassen. Wer „zur Ausreise verpflichtet ist“, aber Deutschland nicht verlassen kann oder will, wird dazu unter Androhung oder Einsatz von Gewalt gezwungen. Jedes Jahr werden über 20.000 Menschen vom Bundesgrenzschutz abgeschoben. Zur Realisierung der „Ausreisepflicht“ sieht das deutsche Ausländergesetz ein spezielles Mittel vor, welches in Berlin besonders restriktiv eingesetzt wird: die Abschiebehaft. |
|
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 27. Juni 2007 )
|
|
weiter …
|
|
|
Geschrieben von Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.
|
|
Freitag, 22. Juni 2007 |
|
Berliner Standesämter verweigern die Ausstellung einer Geburtsurkunde, wenn die Eltern keinen gesicherten Identitätsnachweis vorlegen können. Da Flüchtlinge und Asylsuchende oft gewaltsam zur Ausreise aus ihrer Heimat gezwungen werden oder überstürzt das Land verlassen, ist es ihnen meistens nicht möglich die notwendigen Papiere mitzunehmen. Außerdem verweigern viele Verfolgerstaaten grundsätzlich die Ausstellung der entsprechenden Dokumente. In Kriegsgebieten sind staatliche Strukturen häufig gar nicht mehr existent oder es fehlt an den notwendigen Kapazitäten für die entsprechenden Amtshandlungen. Die Asylbewerber haben also oft nicht die Möglichkeit, die notwendigen Papiere zu beschaffen. |
|
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 27. Juni 2007 )
|
|
weiter …
|
|
|
Bleiberecht für wenige, Kettenduldung und Abschiebung für viele |
|
|
|
|
Geschrieben von Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.
|
|
Freitag, 22. Juni 2007 |
|
Am 17. November 2006 einigte sich die Innenministerkonferenz auf eine Bleiberechtsregelung auf Basis des Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese stellt in einigen Punkten einen klaren Fortschritt dar, in vielen aber einen großen Rückschritt. |
|
Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 3. Juli 2007 )
|
|
weiter …
|
|
|
|
<< Anfang < Vorherige 1 2 3 4 Nächste > Ende >>
|
| Ergebnisse 19 - 27 von 32 |