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News
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Geschrieben von Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.
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Donnerstag, 18. Februar 2010 |
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Haben wir uns schon einmal die Frage gestellt, welche Vorstellungen wir mit Hartz IV verbinden? Und weshalb diese Vorstellungen so sind, wie sie sind? Und wie die verschiedenen Positionen in der von Herrn Westerwelle erneut losgetretenen Hartz IV-Debatte entstehen? Diese Fragen können wir in der hier gebotenen Kürze zwar nicht gänzlich beantworten, jedoch möchten wir den einen oder anderen Denkanstoss geben. Laut Grundgesetz versteht sich Deutschland "als demokratischer und sozialer Bundesstaat" (Art. 20 Abs. 1 GG), d.h. der Staat bietet jenen Menschen eine Grundsicherung, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen MItteln zu bestreiten. Die Kriterien für einen Hartz VI-Bezug werden im § 7 SGB II geregelt. Betrachtet man die Zielsetzungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§1 SGB II), so stellt man fest, dass die Betreuung der Arbeitsuchenden primär darauf ausgerichtet sein soll, den Hilfebezug so schnell wie möglich zu beenden. Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist eher ein sekundäres Ziel. |
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 20. Februar 2010 )
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