| Bleiberecht für wenige, Kettenduldung und Abschiebung für viele |
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| Geschrieben von Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V. | |
| Freitag, 22. Juni 2007 | |
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Am 17. November 2006 einigte sich die Innenministerkonferenz auf eine Bleiberechtsregelung auf Basis des Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese stellt in einigen Punkten einen klaren Fortschritt dar, in vielen aber einen großen Rückschritt. In Deutschland leben über 180.000 Menschen mit dem Aufenthaltstitel der „Duldung”. Eine Duldung stellt die „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung” dar. Diese Personen erhalten zwar kein Asyl und sind daher eigentlich „ausreisepflichtig”, allerdings kann der Staat sie nicht abschieben. Duldungen werden in der Regel nur für wenige Monate ausgestellt und müssen anschließend verlängert werden. Dabei besteht jederzeit die Gefahr einer sofortigen Abschiebung. Unter diesen Bedingungen leben zirka 140.000 Menschen in Deutschland bereits seit mehr als fünf Jahren. Diese Praxis wird als „Kettenduldungen” bezeichnet. Für die Betroffenen bedeutet sie einerseits - auf Grund der fehlenden Sicherheit und der ständigen Angst in das Land, aus dem sie geflohen sind, zurückkehren zu müssen - eine große physische Belastung. Andererseits bringt diese auch erhebliche materielle Nachteile mit sich: So erhalten In den meisten „Geduldete” in den meisten Fällen keine Arbeitserlaubnis und können so nicht selber für ihren Lebensunterhalt sorgen. Wenn sie nicht gar in einem Flüchtlingsheim und mit Sachleistungen leben müssen, haben sie erhebliche Nachteile bei der Wohnungssuche, da viele VermieterInnen nicht an Menschen mit „Duldung” vermieten. Offiziell soll die Bleiberechtsregelung die Praxis der „Kettenduldungen” bis zu einer gesetzlichen Lösung durch den Bund entschärfen und viele Betroffene aus dieser inhumanen Situation erlösen. Allerdings können nur wenige Betroffene auf eine zeitlich unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung hoffen, da weitreichende Ausnahmeregelungen festgelegt wurden:
Diese weitreichenden Ausnahmeregelungen sorgen dafür, dass die Mehrheit der Betroffenen keine Chance auf ein Bleiberecht hat. Medienberichten zu folge werden wohl nur rund 20.000 Menschen unter die Bleiberechtsregelung fallen und so eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Dies zeigt, dass hinter der Bleiberechtsregelung keineswegs humanitäre Überlegungen stehen. Mit dieser sollen lediglich die Forderungen nach einer liberalen Migrations- und Flüchtlingspolitik entschärft werden. Die Logik hinter der Bleiberechtsregelung ist die gleiche Logik, der die deutsche Flüchtlings- und Migrationspolitik seit Jahrzehnten folgt: Während die wenigen Flüchtlinge und MigrantInnen, die wirtschaftlich nützlich, dass heißt verwertbar, sind, zeitlich begrenzt in Deutschland bleiben dürfen, sollen alle anderen - meistens gerade jene, die unseren Schutz und unsere Hilfe benötigen - bleiben, wo sie sind. Wenn sie trotz Abschottung und Aufrüstung der Grenzen doch den Weg zu uns finden, kennt die deutsche Flüchtlings- und Migrationspolitik nur eine Lösung: Ausgrenzung und Abschiebung. Weitere Informationen: |
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 3. Juli 2007 ) |
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