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Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.
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Geschrieben von Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.   
Freitag, 22. Juni 2007

Berliner Standesämter verweigern die Ausstellung einer Geburtsurkunde, wenn die Eltern keinen gesicherten Identitätsnachweis vorlegen können.

Da Flüchtlinge und Asylsuchende oft gewaltsam zur Ausreise aus ihrer Heimat gezwungen werden oder überstürzt das Land verlassen, ist es ihnen meistens nicht möglich die notwendigen Papiere mitzunehmen.  Außerdem verweigern viele Verfolgerstaaten grundsätzlich die Ausstellung der entsprechenden Dokumente.  In Kriegsgebieten sind staatliche Strukturen häufig gar nicht mehr existent oder es fehlt an den notwendigen Kapazitäten für die entsprechenden Amtshandlungen.  Die Asylbewerber haben also oft nicht die Möglichkeit, die notwendigen Papiere zu beschaffen.

Eine ausbleibende standesamtliche Registrierung von Kindern hat weitreichende Konsequenzen.  Erst durch die Ausstellung einer Geburtsurkunde erhält das Kind eine Identität und einen Rechtsstatus.  Ohne amtliches Dokument ist ein Kind praktisch nicht existent.  Es erhält keine Aufenthaltserlaubnis, keinen Kindergartenplatz, kein Kindergeld, ein späterer Schulbesuch ist ebenfalls ausgeschlossen.  Nicht registrierten Kindern fehlt die gesetzliche Vertretungsmöglichkeit durch ihre Eltern.  Es besteht die Gefahr, dass die Kinder staatenlos werden oder aufgrund der nicht vorhandenen Rechtspersönlichkeit dazu gezwungen werden eine Existenz in der Illegalität zu fristen.  Entführung, Kinderhandel und ein Militäreinzug von Minderjährigen in die Herkunftsregionen werden durch das Fehlen von Identitätsnachweisen ebenfalls begünstigt.

Internationale Organisationen und Gremien, wie der UNHCR oder die ECRI, haben mehrmals explizit darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik verpflichtet sei, Kinder auch dann zu registrieren, wenn die Identität der Eltern nicht ausreichend gesichert ist.  Die rechtliche Basis für die Ausstellung der Dokumente wird unter anderem durch völkerrechtliche Verträge begründet, wie z. B. den „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ oder durch die „Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“.

Einige Bundesländer immerhin registrieren Neugeborene bereits, unabhängig davon, ob deren Eltern ihre Identität eindeutig nachweisen können.

Mit Offenen Briefen und Pressemitteilungen versucht das Anti-Diskriminierungsbüro Berlin auf die Geburtsurkunden-Problematik aufmerksam zu machen.

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 27. Juni 2007 )
 
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