www.mamboteam.com
Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.
Home arrow Beiträge arrow Abschiebehaft
 
 
Abschiebehaft PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.   
Freitag, 22. Juni 2007

Alle Menschen, die sich in Deutschland aufhalten möchten und keinen deutschen oder europäischen Pass besitzen, brauchen eine „Aufenthaltsgenehmigung“. Wer dieses Dokument nicht besitzt, hält sich in Deutschland illegal auf und ist gesetzlich verpflichtet, das Land zu verlassen. Wer „zur Ausreise verpflichtet ist“, aber Deutschland nicht verlassen kann oder will, wird dazu unter Androhung oder Einsatz von Gewalt gezwungen.

Jedes Jahr werden über 20.000 Menschen vom Bundesgrenzschutz abgeschoben. Zur Realisierung der „Ausreisepflicht“ sieht das deutsche Ausländergesetz ein spezielles Mittel vor, welches in Berlin besonders restriktiv eingesetzt wird: die Abschiebehaft.

§ 57 Ausländergesetz: Abschiebungshaft

"[…]

(2) Ein Ausländer ist zur Sicherung der Abschiebung auf richterliche Anordnung in Haft zu nehmen (Sicherungshaft), wenn

  1. der Ausländer auf Grund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig ist,
  2. […]
  3. […]
  4. […]
  5. der begründete Verdacht besteht, dass er sich der Abschiebung entziehen will.

[…] Die Sicherungshaft ist unzulässig, wenn feststeht, dass aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann.

(3) Die Sicherungshaft kann bis zu sechs Monaten angeordnet werden. Sie kann in Fällen, in denen der Ausländer seine Abschiebung verhindert, um höchstens zwölf Monate verlängert werden. […]

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 27. Juni 2007 )
 
< zurück   weiter >
 
Top! Top!