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Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.
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Antidiskriminierungsgesetz erforderlich PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.   
Donnerstag, 19. Januar 2006
Das Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin e. V. fordert dringend die Verabschiedung des Anti-Diskriminierungsgesetzes

Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre EU-Verpflichtungen zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in der gesetzten Frist bis zum Juli 2003 längst verstoßen und eine Klage des EuGH im Jahre 2005 in Kauf genommen. Am 20. Januar 2006 soll nun erneut über den von Rot/Grün eingebrachten Gesetzesentwurf im Bundestag beraten werden, der in wesentlichen Punkten über die Umsetzung der EU-Richtlinien hinausgeht. Das ADB nimmt auf Grundlage seiner langjährigen Erfahrung Stellung zum diskutierten Antidiskriminierungsgesetz:

Auf jeden Fall soll der umfassende Ansatz des Gesetzesentwurfs beibehalten werden und Diskriminierung aufgrund aller in der Richtlinie genannten Merkmale (ethnische Herkunft; Rasse, Alter, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung und Behinderung) im arbeitsrechtlichen und im zivilrechtlichen Bereich sanktioniert werden. Es darf keine Unterscheidung und damit eine Legitimierung von Diskriminierungen gegen Gruppen geben, die häufig Opfer von Diskriminierung sind. Um Menschen, die von mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung betroffen sind, überhaupt erst in die Lage zu versetzen, einen Klageweg mit der Aussicht auf Erfolg zu beschreiten, sind die Erleichterung der Beweislast und die Verbandsklage unverzichtbare Elemente. Die Erfahrungen in anderen Rechtsbereichen sowie in anderen europäischen Staaten haben die Effektivität dieser Rechtsinstrumente längst bewiesen.

Allerdings hält auch das ADB den Gesetzesentwurf punktuell für nachbesserungswürdig. So darf der Wert der Vertragsfreiheit in einer demokratischen Marktwirtschaft nicht so weit gehen, dass dadurch »Freiheiten« von Minderheiten beim Zugang zu öffentlichen Ressourcen und infrastrukturellen Gütern und Dienstleistungen behindert werden und damit die Chancengleichheit der Bürger massiv eingeschränkt ist. Das gilt beispielsweise für den Wohnungsmarkt.

Wir fordern die neue Bundesregierung auf, ein wirksames Anti-Diskriminierungsgesetz zügig zu verabschieden und damit ihren Beitrag zur praktischen Anerkennung des Grundgesetzartikels zur Gleichheit aller in Deutschland lebenden Menschen zu leisten sowie ein klares Bekenntnis gerade in Deutschland gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung abzulegen.

Reza Rassouli
Vorstand ADB Berlin e. V.

Pressekontakt und weitere Informationen über (030) 204 25 11 bzw. unter www.adb-berlin.org

 
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