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Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.
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Kinder in Abschiebehaft Convertir en PDF Version imprimable Suggérer par mail
Écrit par Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.   
19-09-2002
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Deutschland feiert den Weltkindertag am 20. September 2002 und verstößt »nebenbei« systematisch gegen Kinderrechte.

In Deutschland sitzen mehr als ein Dutzend Minderjährige entgegen geltender Kinderrechtsbestimmungen in Abschiebungshaft!

Am 8. Dezember 2000 nimmt sich der siebzehn Jahre alte A.S. aus Sri Lanka das Leben. An seinen Schnürsenkeln erhängt, findet man ihn in seiner Zelle vor. Mit 12 Jahren floh A.S. aus Sri Lanka, einem Land, in dem seit fast 20 Jahren ein blutiger Bürgerkrieg herrscht und für den über 55.000 Menschen mit dem Leben zahlen mussten, nach Deutschland. Von der Ausländerbehörde geduldet, fand er Obhut bei einem in Deutschland lebenden Onkel, welcher sofort bereit war ihn zu adoptieren. Was mit A.S.’ Eltern geschah, ist nicht bekannt. Noch während das Adoptionsverfahren lief, nahm ihn die Polizei am 6. Dezember 2000 in Abschiebungshaft. Aus Angst vor der bevorstehenden Ausweisung und der daraus resultierenden Verhaftung im Heimatland sah A.S. keinen anderen Ausweg als den Suizid.

Das dramatische Schicksal A.S.’ ist kein Einzelfall. Der zum Zeitpunkt seiner Inhaftierung siebzehn Jahre alte Nasim F. aus Algerien, versucht im März 2002 sich mit einem Bettlaken an dem Fenstergitter seiner Zelle aufzuhängen. Der Suizidversuch misslingt jedoch und Nasim F. wird bewußtlos ins Krankenhaus eingeliefert.

Nach Schätzungen von Flüchtlingsorganisationen sind weltweit sechs bis zehn Millionen Kinder auf der Flucht, Tendenz steigend. Fluchthintergründe sind Bürgerkrieg, drohende Einziehung zum Kriegsdienst, politische Verfolgung, Hunger und ökologische und ökonomische Katastrophen. Angaben des UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) und des britischen Hilfswerks Save the Children nach leben in Deutschland ca. 5.000 bis 10.000 Flüchtlingskinder. Allein in Berlin befanden sich im ersten Quartal 1998 insgesamt 81 Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren in Abschiebungsgewahrsam. Im April 2002 sind allein 18 Jugendliche in Haft. Zu den wichtigsten Herkunftsländern haben in den letzten Jahren in Deutschland das ehemalige Jugoslawien, vor allem Bosnien und der Kosovo, und die Türkei gehört. Ausserdem kommen die jungen Flüchtlinge aus Rumänien, dem Irak, Armenien, Afghanistan, Bangladesh, Indien, Sri Lanka, China, Algerien, Äthiopien, Eritrea, Somalia, dem Kongo, Sierra Leone, Liberia und Angola.

Ein Großteil der Flüchtlingskinder erreicht Deutschland in einem desolaten psychischen sowie physischen Zustand. Herausgerissen aus allem, was ihnen vertraut ist, aus der Obhut der Eltern, der Schule und aus ihrem kulturellen und sozialen Umfeld fliehen sie vor Krieg und Verfolgung.

In diesem Gemütszustand werden den Kindern im Zufluchtsland jedoch oft Missverständnis und Ignoranz entgegengebracht.

Asylanträge ziehen sich in vielen Fällen über Jahre hin. Um Verwandte oder Freunde ausserhalb des Bundeslandes, in dem sie um Asyl bitten, zu besuchen, müssen die Kinder einen Antrag stellen. Während kleinere Kinder in Kinder- oder Pflegeheimen untergebracht sind, werden Jugendliche nach dem Erreichen des sechzehnten Lebensjahres wie Erwachsene behandelt. Sie werden ohne jegliche Betreuung in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Oft kommt es vor, dass die Jugendlichen aufgrund der Wohnraumknappheit von den sozialen Diensten mit Hotelgutscheinen des Sozialamts auf die Straße geschickt werden.

Um der Unterminierung von Perspektiven und Lebenschancen präventiv entgegenzuwirken verabschiedeten die Vereinten Nationen am 20. November 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child), welches die Bundesrepublik am 26. Januar 1990 unterzeichnete. In Artikel 22,1 der Kinderrechtskonvention heißt es: »Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in diesem Übereinkommen oder in anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über humanitäre Fragen, denen die genannten Staaten als Vertragsparteien angehören, festgelegt sind, und zwar unabhängig davon, ob sich (das Kind) in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.«

Das Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin e. V. fordert daher, dass der Konvention nach die deutschen Behörden auch unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Einreise und den Aufenthalt gestatten und sie in rechtlicher Hinsicht wie deutsche Kinder behandeln müssen. Geltende Kinderrechtskonventionen müssen von der deutschen Regierung nicht nur unterzeichnet, sondern auch umgesetzt werden.

Gleiche Rechte für alle Kinder weltweit! Keine Inhaftierungen und Abschiebungen von Minderjährigen!

Pressekontakt und weitere Informationen über (030) 204 25 11 bzw. unter www.adb-berlin.org

 
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