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Verabschiedung des Anti-Diskriminierungsgesetzes Convertir en PDF Version imprimable Suggérer par mail
Écrit par Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.   
26-01-2006
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Offener Brief an den Bundesminister des Inneren Dr. Wolfgang Schäuble zur Notwendigkeit eines Antidiskriminierungsgesetzes.

Bundesministerium des Inneren
Dienstsitz Berlin
Herrn Dr. Wolfgang Schäuble
Alt-Moabit 101 D


10559 Berlin

Berlin, 26.01.2006

Betreff: Verabschiedung des Anti-Diskriminierungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

Das Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e. V. arbeitet seit vielen Jahren zum Thema Diskriminierung und bietet den von Diskriminierung betroffenen Menschen Unterstützung und Hilfe bei der Durchsetzung grundlegender Menschenrechte. Weil wir uns täglich mit den unterschiedlichen Formen und Folgen von Diskriminierung auseinandersetzen müssen, ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass in der Bundesrepublik Deutschland noch immer keine umfassenden Gesetzesgrundlagen geschaffen wurden. Im Gegenteil. Die Bundesrepublik Deutschland hat sogar gegen die EU-Verpflichtungen zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in der gesetzten Frist bis Juli 2003 verstoßen und eine Klage des EuGH im Jahre 2005 in Kauf genommen.

Das ADB Berlin e. V. hat in Presseerklärungen und öffentlichen Veranstaltungen immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass dringender Bedarf an einem Gesetz besteht, welches Menschen vor direkter und indirekter Diskriminierung schützt bzw. es ihnen ermöglicht, sich angemessen dagegen zu wehren.

Deshalb vertritt das ADB Berlin e. V. die Meinung, dass auf jeden Fall der umfassende Gesetzesentwurf beibehalten wird und Diskriminierung auf Grund aller in der Richtlinie genannten Merkmale (ethnische Herkunft, Rasse, Alter, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und Behinderung) im arbeitsrechtlichen und im zivilrechtlichen Bereich sanktioniert wird. Es darf keine Unterscheidung und damit Legitimierung von Diskriminierung gegen Gruppen, die häufig Opfer von Diskriminierung sind, geben.

Um Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind überhaupt erst in die Lage zu versetzen, einen Klageweg mit der Aussicht auf Erfolg zu beschreiten, sind Erleichterung der Beweislast und Verbandsklage unverzichtbare Elemente. Die Erfahrungen in anderen Rechtsbereichen sowie in anderen europäischen Staaten haben die Effektivität dieser Rechtsinstrumente längst bewiesen.

Wir fordern Sie in Ihrer Funktion innerhalb der Bundesregierung dazu auf, dringend ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden und damit ihren Beitrag zur praktischen Anerkennung des Grundgesetzartikels zur Gleichheit aller in Deutschland lebenden Menschen zu leisten und ein klares Bekenntnis gerade in Deutschland gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung abzulegen.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Reza Rassouli
 
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