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Die Polizei - "Freund und Helfer" nur für Deutsche? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.   
Donnerstag, 23. August 2007

Artikel der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (www.kop-berlin.de

„Wo willste denn hin? Erstmal deine Personalien, bitte!“ Verdutzt schaut Daniel auf die beiden Männer die plötzlich vor ihm stehen. Gerade noch hatte er Thomas und Luc zur Bushaltestelle begleitet .Sie waren nach dem Training noch etwas Trinken gegangen, nun war Daniel vollkommen fertig, müde und hatte nicht die geringste Ahnung was sie von ihm wollten.

“Nimm die Stöpsel aus den Ohren! Deinen Ausweis, will ich haben, Junge!“. „So `n fuck!“, dachte er immer noch vollkommen perplex von der Situation. Das war ihm noch nie passiert, die Polizei? „Ich hab gesagt du sollst sie raus nehmen!“ Plötzlich, reißt einer der Zivilpolizisten an dem Kabel seines Mp3-Players. Plastik splittert, er will protestieren: „Hey, was zum …?“
Ehe Daniel reagieren konnte, trifft ihn einen Schlag, er wird an die Wand gedrückt, Handschellen klicken. „Irgendwelche Waffen, Drogen oder spitze Gegenstände, an denen ich mich verletzen könnte?“ Ein Polizist durchsucht seine Taschen. Was hatte er getan? So betrunken war er doch gar nicht? Bevor er ins Auto gesetzt wird, hört er noch: „Okay, wir nehmen den Neger jetzt erstmal mit auf die Wache…“
Auch wenn die Geschichte von Daniel frei erfunden ist, so spiegelt sie doch den Alltag vieler Menschen in Deutschland wieder. Schikanen, Beleidigungen, Tritte und Schläge durch Polizisten sind allzu häufig traurige Realität für „Ausländer“ bzw. Menschen, die zu „Nicht-Deutschen“ erklärt werden. Häufig beginnen die Übergriffe mit der scheinbar harmlosen Forderung sich auszuweisen. Dank dem polizeilichen Instrument der „verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen“ bedarf es dafür keiner Begründung. Diese zu geben wäre auch schwierig, ist die Motivation doch häufig ein Generalverdacht gegen „kriminelle Ausländer“ und „Asylbetrüger“. Dementsprechend gestaltet sich auch die Kontrolle. Körperliche Übergriffe – deren Folgen von leichten Prellungen bis zu Knochenbrüchen reichen – sind leider keine Ausnahme.
In einem Rechtsstaat sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Übergriffe durch seine eigenen Vertreter rigoros aufgeklärt und die Betroffenen geschützt werden. Dass dies leider nicht der Fall ist, müssen Betroffene schnell feststellen. Meist werden die Verfahren sang- und klanglos eingestellt. In den seltenen Fällen, in denen es zu einem Prozeß kommt, endet dieser fast ausschließlich mit einem Freispruch. Die Zahlen für die Jahre 1995 bis 2004 aus Berlin sind hier genauso beispielhaft wie eindeutig: Nur in 1,3 Prozent der angezeigten Übergriffe kam es überhaupt zu einer Anklage. Nur in 0,4 Prozent wurden die Polizisten auch verurteilt.
Leider bedeutet dies nicht, dass Polizeiübergriffe kein rechtliches Nachspiel haben. Allerdings sitzen nicht die Schläger in Uniform auf der Anklagebank, sondern die Betroffenen, die sich mit Gegenanzeigen konfrontiert sehen. Besonders beliebt bei Polizisten ist der Vorwurf des „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“, da dieser zur Rechtfertigung von körperlicher Gewalt dienen kann. Im Gegensatz zu den Anzeigen gegen Polizisten enden hierbei die meisten Verfahren mit einer Verurteilung. Für die Betroffenen bedeutet dies nicht nur die Verstärkung des Gefühls völliger Ohnmacht gegenüber dem Staatsapparat, sondern kann bei unsicherem Aufenthaltsstatus sogar zur Abschiebung führen.


Erstveröffentlichung in Rosen auf den Weg gestreut, Nr. 3, September 2007 (SchülerInnenzeitung im nordosten Berlins)

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 25. September 2007 )
 
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