| Offener Brief an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes |
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| Written by Administrator | |
| Mittwoch, 09 Juli 2008 | |
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There are no translations available Das ADB Berlin kritisiert in einem Offenen Brief an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Warnungen der Leiterin Frau Dr. Köppen vor schärferen Diskriminierungsregeln in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 2. Juni 2006. Sehr geehrte Damen und Herren, in der FAZ vom 02.06.2008 warnt die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Frau Dr. Köppen vor schärferen Diskriminierungsregeln. Durch die von der EU geplanten strengeren Kriterien würden die zahlreichen Ausnahmen, die in Deutschland den gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Behinderte entschärft haben, ihre Gültigkeit verlieren. Behinde-rung stellt – auch im reichen Deutschland - eine Armutsfalle da; Menschen mit „Behinde-rungen“ – oder besser mit anderen Fähigkeiten – sind überproportional von Armut betroffen. Wirtschaft und Industrie haben hingegen in den letzten Jahren riesige Gewinne erzielt. Während Frau Dr. Köppen die finanzielle und damit auch existentielle Sicherheit von „Behin-derten“ nicht der Erwähnung Wert findet, beschwört sie den Untergang der Wirtschaft herauf („ein Schlag für die Wirtschaft“), würde der von der EU entworfene Kriterienkatalog zur Vor-schrift werden. Offensichtlich versteht die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle ihren Auf-trag zur Sicherung der gesellschaftlichen Partizipation aller nur im Agieren im „Bündnis mit der Wirtschaft“ und will Chancengleichheit nur soweit zulassen „wie die Unternehmen dies in Zeiten der Globalisierung wirtschaftlich nutzen können.“ (FAZ) Wohlgemerkt - es geht nicht um Sonderrechte für von Diskriminierung bedrohten Bürgern, sondern nur um ein Gleich- behandlungsprinzip, ein unverzichtbarer Baustein eines freiheitlich-demokratischen Staates. Die vor zwei Jahren prophezeite Klageflut und der Missbrauch der neuen Rechte durch AGG- Hopper“ haben sich nicht bewahrheitet. Da folglich Frau Dr. Köppen stichhaltige Argumente fehlen, um gegen die stärkere Regulierung im AGG zu Felde zu ziehen, begibt sie sich auf das diffuse Terrain der Psyche und bemüht die „gefühlte Rechtsunsicherheit“ des Mittelstandes. Und genau um dieser Unsicherheit abzuhelfen, will die EU den Kriterienkatalog einführen. Nicht nur der Versuch der Juristin Frau Köppen, Rechtsgüter wie die Gleichstellung aller Bürger auszuhebeln, stimmt bedenklich, sondern auch der Ton, mit dem Frau Dr. Köppen zur Offensive der deutschen Politik gegen den Aufbau einer Zivilgesellschaft aufruft. „Eine bloße Abwehrhaltung reicht nicht aus.“ 51% der Befragten des Eurobarometers 2007 glauben, dass in ihren Land nicht genug für die Bekämpfung von Diskriminierung getan wird; 79 % denken, dass es in der Gesellschaft von Nachteil ist, behindert zu sein. Dass diese Einschätzungen weiterhin begründet bleiben – dafür setzt sich die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle ein. Es ist abzuwarten, wann Frau Dr. Köppen die Aushebelung von auf Behinderung bezogenen EU-Richtlinien auch auf andere Diskriminierungsmerkmale auszudehnen gedenkt. Dieser gefährlichen Tendenz muss rechtzeitig Einhalt geboten und für die Leitung der Antidiskrimi-nierungsstelle sofort eine im Sinne des AGG effektivere Besetzung gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen |
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| Last Updated ( Mittwoch, 09 Juli 2008 ) |
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