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Äthiopien beschränkt Arbeit ausländischer NGOs PDF Print E-mail
Written by Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.   
Donnerstag, 05 März 2009
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Am 3. März 2009 lud der Berliner Afrikakreis zur Diskussion über die Einführung der äthiopischen Charities and Societies Proclamation ins Afrikahaus. Das am 6. Januar verabschiedete Gesetz bildet einen rechtlichen Rahmen für die in Äthiopien agierenden NGOs und wird in ca. zwei Wochen vom Präsidenten unterzeichnet. International ist das Gesetz umstritten, da eine Beschneidung des Handlungsspielraumes der NGOs befürchtet wird.

Eingangs legten die Referenten S.E. Kassahun Ayele Tesemma (Botschafter der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien) und Ute Koczy (MdB und entwicklungspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen) ihre jeweiligen Positionen dar. Die englischsprachige Veranstaltung wurde von Dr. Konrad Melchers moderiert.

Der Botschafter rechtfertigte die Einführung des Gesetzes mit der Absicht, dass es der äthiopischen Bevölkerung zu Gute komme. Die etwa 7.000 NGOs sollen jährlich ihre Finanzen offen und über ihre Arbeit Rechenschaft ablegen. Dadurch sei mehr Transparenz in der Arbeit der NGOs gesichert – man könne Korruption vorbeugen und den Demokratisierungsprozess weiter vorantreiben. Eine staatliche Organisation, die die Arbeit der NGOs koordiniert, werde eingerichtet.

MdB Ute Koczy kritisierte die Einführung des Gesetzes scharf, da es im Kern die Arbeit der NGOs begrenze. Sie betonte, dass das NGO-Wesen in Deutschland grundsätzlich anders organisiert und ein wesentlicher Stützpfeiler einer demokratischen Gesellschaft sei. Daher sei die NGO-Bill ein Schlag gegen die freie NGO-Gesellschaft und werde von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International abgelehnt. Besonderen Anlass zur Kritik geben die im Gesetz vorgesehenen Finanzierungsstrukturen für Organisationen, nach denen nur noch 10% der aufgewendeten Mittel aus dem Ausland stammen dürfen. Wird dieser Anteil überschritten, so werden die Organisationen als „ausländische Organisationen“ eingestuft, die in den Bereichen Menschen- und Bürgerrechte, Gleichstellung von Minoritäten und Genderfragen nicht weiter aktiv sein dürfen. Dadurch werde vielen NGOs quasi die Finanzierung entzogen und unliebsame Kritik aus dem Ausland unterbunden.
 
In der anschließenden Diskussion betonte der äthiopische Botschafter die Bedeutung der ausländischen Hilfen und bekräftigte, dass internationales Engagement weiterhin wichtig sei, um das Land weiterzuentwickeln. Das Gesetz werde die überwiegende Mehrheit der in Äthiopien tätigen Organisationen nicht behindern.

Leider blieben Fragen u.a. hinsichtlich der Konsequenzen der vorgesehenen Finanzierung offen. Auch ist der Gesetzestext in seiner endgültigen Fassung noch nicht veröffentlicht und es bleibt zu befürchten, dass die äthiopische Regierung viele von internationaler Seite vorgebrachte Bedenken unberücksichtigt ließ (vgl. auch Kommentar der Heinrich-Böll-Stiftung )

 

 weitere Informationen:

 Kommentar der Heinrich-Böll-Stiftung

englischsprachige Stellungnahme von Amnesty International

englischsprachiger Artikel von allafrica.com

Last Updated ( Freitag, 06 März 2009 )
 
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