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Auslaufen der Altfallregelung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.   
Mittwoch, 4. November 2009
Heute erreichte uns diese Info von PRO ASYL, über die auslaufende Altfallregelung beim § 104a AufenthG und zu Beratungsalternativen, auch wenn sie evtl. nicht betroffen sind so können sie uns dabei helfen Betroffene darüber zu informieren.

"30.000 Menschen haben nach der Altfallregelung aus dem Jahr 2007 nur eine Aufenthaltserlaubnis auf
Probe erhalten. Am 31.12.2009 endet die Frist, innerhalb derer die Betroffenen ihren Lebensunterhalt
überwiegend eigenständig gesichert haben müssen. Anderenfalls droht ihnen die Zurückstufung in die
Duldung.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, zeitgerecht eine
„angemessene Regelung“ zu finden. Ob die Konferenz der Landesinnenminister (IMK) oder der
Bundesgesetzgeber über eine solche Regelung entscheiden soll, wurde offen gelassen. Die nächste
Sitzung der IMK wird erst Anfang Dezember 2009 in Bremen stattfinden. Auch ein Bundesgesetz
braucht Zeit. Damit besteht die Gefahr, dass es für die Betroffenen bis kurz vor Jahresende ungewiss bleibt, wie es weiter gehen wird. Für den Fall, dass trotz der Absichtserklärung keine Änderung oder
Verlängerung der Altfallregelung beschlossen wird, kommt es auf eine gute Beratung an, damit
zumindest die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Nachfolgend wird ein
grober Überblick gegeben, welche Anträge gestellt werden können. Eine Beratung durch einen
Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle wird allerdings durch diese Kurzinformationen nicht ersetzt."

Quelle: © PRO ASYL, PF 160688, 60069 Frankfurt, www.proasyl.de

 

 

 

 

 

 

 

Auslaufen der Altfallregelung – Was tun? von Pro Asyl
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 4. November 2009 )
 
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