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Auslaufen der Altfallregelung |
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Écrit par Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V.
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04-11-2009 |
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Aucune traduction disponible Heute erreichte uns diese Info von PRO ASYL, über die auslaufende Altfallregelung beim § 104a AufenthG und zu Beratungsalternativen, auch wenn sie evtl. nicht betroffen sind so können sie uns dabei helfen Betroffene darüber zu informieren.
"30.000 Menschen haben nach der Altfallregelung aus dem Jahr 2007 nur eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten. Am 31.12.2009 endet die Frist, innerhalb derer die Betroffenen ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig gesichert haben müssen. Anderenfalls droht ihnen die Zurückstufung in die Duldung. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, zeitgerecht eine „angemessene Regelung“ zu finden. Ob die Konferenz der Landesinnenminister (IMK) oder der Bundesgesetzgeber über eine solche Regelung entscheiden soll, wurde offen gelassen. Die nächste Sitzung der IMK wird erst Anfang Dezember 2009 in Bremen stattfinden. Auch ein Bundesgesetz braucht Zeit. Damit besteht die Gefahr, dass es für die Betroffenen bis kurz vor Jahresende ungewiss bleibt, wie es weiter gehen wird. Für den Fall, dass trotz der Absichtserklärung keine Änderung oder Verlängerung der Altfallregelung beschlossen wird, kommt es auf eine gute Beratung an, damit zumindest die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Nachfolgend wird ein grober Überblick gegeben, welche Anträge gestellt werden können. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle wird allerdings durch diese Kurzinformationen nicht ersetzt." Quelle: © PRO ASYL, PF 160688, 60069 Frankfurt, www.proasyl.de Auslaufen der Altfallregelung – Was tun? von Pro Asyl |
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Dernière mise à jour : ( 04-11-2009 )
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