| Westerwelle und Hartz IV |
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| Geschrieben von Anti-Diskriminierungsbüro Berlin e.V. | |
| Donnerstag, 18. Februar 2010 | |
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Haben wir uns schon einmal die Frage gestellt, welche Vorstellungen wir mit Hartz IV verbinden? Und weshalb diese Vorstellungen so sind, wie sie sind? Und wie die verschiedenen Positionen in der von Herrn Westerwelle erneut losgetretenen Hartz IV-Debatte entstehen? Diese Fragen können wir in der hier gebotenen Kürze zwar nicht gänzlich beantworten, jedoch möchten wir den einen oder anderen Denkanstoss geben. Laut Grundgesetz versteht sich Deutschland "als demokratischer und sozialer Bundesstaat" (Art. 20 Abs. 1 GG), d.h. der Staat bietet jenen Menschen eine Grundsicherung, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen MItteln zu bestreiten. Die Kriterien für einen Hartz VI-Bezug werden im § 7 SGB II geregelt. Betrachtet man die Zielsetzungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§1 SGB II), so stellt man fest, dass die Betreuung der Arbeitsuchenden primär darauf ausgerichtet sein soll, den Hilfebezug so schnell wie möglich zu beenden. Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist eher ein sekundäres Ziel. Das mag aus einer betriebswirtschaftlichen Perspektive durchaus verständlich sein, will man ja die eigenen Ausgaben (und die Aufwendungen des Wohlfahrtssystems sind für einen Staat nun einmal welche) so gering wie möglich halten. Aus dieser Perspektive (Menschen einerseits zu helfen, andererseits jedoch auch zu versuchen, die Hilfe so kurz wie möglich zu gestalten) mag es Personen geben, die sich in der sozialen Hängematte des deutschen Wohlfahrtsstaates ausruhen. Diese Erkenntnisse sind keineswegs neu. Auch nicht, dass diese Gruppe von einem Leitsungsbezug ferngehalten werden soll. Auch in den vergangenen Legislaturperioden wurden die Arbeitslosen hart angegangen. "Vorrang für die Anständigen" war der Titel einer Publikation des BMAS (damals hieß es noch Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unter dem Super-Minister Wolfgang Clement). Nach der Lektüre dieses knapp 30-seitigen Papiers hat man das Gefühl, dass es sich bei dem Großteil der Hartz IV-Empfängern um Sozialbetrüger handelt, die diese Art der Unterstützung nicht verdienen. Zahlreiche Beispiele (die auch die vorherrschenden Klischees von Arbeitslosen bestätigen) illustrieren, wie diese "Parasiten" den deutschen Staat "abzocken". "Biologen verwenden für 'Organismen, die zweitweise oder dauerhaft zur Befriedigung ihrer Nahrungsbedingunen auf Kosten anderer Lebewesen - ihren Wirten - leben', übereinstimmend die Bezeichnung 'Parasiten'" (S.10)). Oder betrachten wir Wolfang Clements damaligen Chef, den Kanzler. In einem SPIEGEL-Interview wird von Schröder im Jahr 2001 die Richtung bereits vorgegeben: "Wer einen zumutbaren Job ablehnt, obwohl er arbeiten kann, muss mit Sanktionen rechnen." (Übrigens dementiert Schröder im gleichen Interview Lockerungen im Kündigungsschutz.) Sanktionen sind also seit jeherein wesentliches Element einer aktivierenden Sozialpolitik. Seit die Hartz-Gesetze in Kraft getreten sind, wurden sie auch schon wesentlich geändert. Auch der Sanktionskatalog blieb davon nicht unberührt und wurde wesentlich verschärft. (Einen besonderen Status in der Hartz-Gesetzgebung nehmen junge Menschen unter 25 Jahren ein. Verstossen diese z.B. gegen die Eingliederungsvereinbarung, so werden beim ersten Vergehen sämtliche Regelleistungen und Mehrbedarfszuschläge gestrichen - nicht wie bei Über-25-Jährigen beim ersten Vergehen 30%, beim zweiten 60% und erst beim dritten um 100%. Eine wesentliche Verschärfung in Bezug auf junge Menschen trat 2007 in Kraft: Bei wiederholter Pflichtverletzung können jungen Menschen nun auch noch die Unterkunftkosten gestrichen werden (§ 31 SGB II) Welche erzieherische Wirkung dies haben soll, bleibt unserer Meinung nach fraglich, denn irgendwo muss das Geld für die Miete aufgetrieben werden, um nicht auf der Straße zu landen.) Für Bezieher von Sozialleistungen stellt dies eine ungünstige Entwicklung dar. Verweigert ein Arbeitsuchender die Kooperation (also auch die Vermittlung in eine prekäre Arbeitsgelegenheit), so droht als Folge dieses "Fehlverhaltens" eine Sanktion. Letztendlich liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters, ob eine Sanktion ausgesprochen wird oder nicht. Man braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um zu sehen, dass Sanktionierungen je nach Sachbearbeiter auch als Druckmittel eingesetzt werden können. (Das gilt sowohl für den Total-Verweigerer als auch für die alleinerziehende Mutter, die es nicht schafft, privat eine Kinderbetreuung zu organisieren und daher die Vermittlung ablehnen muss.) Der Stein, den Westerwelle zwar nicht ins Rollen gebracht, dafür aber nochmals kräftig angeschoben hat, erfreut sich angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage in bestimmten Wählerkreisen großer Beliebtheit. Allerdings wird in der derzeitigen Diskussion kaum thematisiert, dass die Ursachen der Arbeitslosigkeit nicht konjunktureller Natur sind. Vielmehr verwehrt ein struktureller Arbeitsplatzmagel bestimmten Bevölkerungsgruppen eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Dabei handelt es sich nicht nur um Menschen, die zu faul zum Arbeiten sind, sondern auch um eine Vielzahl von Menschen, die aufgrund verschiedener Ursachen einfach keinen Arbeitsplatz finden (hier sei z.B. an Menschen über 50, Alleinerziehende, An- und Ungelernte,... gedacht). Und gegenüber diesen Menschen erklärt sich der Sozialstaat aufgrund der oben angesprochenen grundgesetzlichen Verpflichtung zur Hilfe bereit. Wir erachten es als problematisch, dass in der derzeitigen Debatte, die Hartz IV-Empfänger zu undifferenziert betrachtet werden und somit schnell der Vorwurf zu hören ist, dass ihnen der Anreiz zum Arbeiten fehle. Doch wie ist es um diesen Arbeitsanreiz in Deutschland bestellt? Wie motiviert ist man bei der Arbeitssuche, wenn man die Aussichten hat, in der Woche 40 Stunden zu arbeiten und am Ende des Monats nicht besser gestellt zu sein als ein Hartz IV-Empfänger. Hier stellt sich die Frage, weshalb sich diese Entwicklung beobachten lässt. Sind die Menschen heute fauler als früher? Wir denken nicht, dass man die Ursachen für den Arbeitsplatzmangel bei den Arbeitsuchenden verorten kann. Genau dies impliziert jedoch die von den oben angesprochenen Politikern eingeschlagene Linie, wenn man die strukturellen Faktoren außer Acht lässt. Die rot-grüne Regierung schaffte es, die Weichen zu einer tief greifenden Liberalisierung des Arbeitsmarktes zu stellen. Formen der Leih- oder Zeitarbeit sollten die Schwingunen des Arbeitsmarktes kurzfristig abfedern. Somit war es Ziel der damaligen Bundesregierung, den Sektor der prekären Arbeitsverhältnisse systematisch auszuweiten. Die Zunahme der Anzahl der "Aufstocker" bestätigt diese Entwicklung. Letztendlich halten wir es für bedenklich, einerseits eine weitreichende Liberalisierung des Arbeitsmarktes zu fordern, andererseits jedoch die Folgen dieser liberalen Auswüchse zu ignorieren, das Märchen vom faulen Arbeitslosen zu schüren und gleichzeitig zu Wahlkampfzeiten am Märchen der Vollbeschäftigung festzuhalten. Außerdem warnen wir vor Pauschalisierungen. Die Gruppe derer, die zu Unrecht Sozialleistungen beziehen, stellt schließlich nur eine kleine Minderheit der Gesamtheit aller Leistungsbezieher dar. Wir lehnen daher eine Verschärfung der Sanktionen strikt ab, da davon auch die Arbeitsuchenden betroffen sind, die einfach keine Arbeit finden. Unserer Meinung nach wäre es eher angebracht, sich von der gegenwärtig eingeschlagenen Richtung in der Politik zu verabschieden und die Arbeitnehmerrechte (vor allem in prekären Beschäftigungsverhältnissen) wieder zu stärken.
zum Thema: "Ich bin 30 Hartz IV-Empfänger!" Wieviel verdient eignentlich Herr Westerwelle? "Zum Leben zu wenig..." Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zur Regelsatzberechnung 2006. Rechnen bis es passt. Artikel in der ZEIT vom 28.12.2006 Arbeitsmarktpolitik: Nachsteuern oder neu justieren? Anstöße zu einer längst überfälligen Debatte. Projektbericht für die Otto Brenner Stiftung und Hans-Böckler-Stiftung.
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| Letzte Aktualisierung ( Samstag, 20. Februar 2010 ) |
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